Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mikes IT-Solutions & Smart Home, Inhaber Mike Sobczinski, Friedebacher Str. 16, 01189 Dresden (nachfolgend „Anbieter", Außenauftritt unter der Marke „Bastelix-Lab") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich IoT-Entwicklung, Firmware-Programmierung, Konfiguration und Web-Entwicklung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Widerrufsrecht
Die Darstellung der Services auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung aufzugeben.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Leistung beginnt.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsbelehrung. Bei digitalen Inhalten (Firmware, Quellcode, Konfigurationen) kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Auftraggeber der sofortigen Ausführung ausdrücklich zustimmt und bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Service-Pakets sowie den vom Kunden gewählten Zusatzoptionen. Individuelle Absprachen werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Der Anbieter erbringt die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine bestimmte Eignung für einen bestimmten Zweck wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal. Bei Aufträgen über 200€ kann eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung vereinbart werden. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Übergabe fällig.
§ 5 Lieferung und Übergabe
Die angegebenen Lieferzeiten sind voraussichtliche Angaben (Richtwerte) und beginnen nach Auftragsbestätigung und ggf. Eingang der Anzahlung. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich digital per E-Mail oder über einen vereinbarten Kanal (z.B. Git-Repository, Cloud-Speicher).
Der Anbieter betreibt sein Angebot nebenberuflich neben einem Hauptberuf. Lieferzeiten sind daher als Richtwerte zu verstehen und kein Geschäftskunden-Service-Level. Verzögerungen aufgrund fehlender Zuarbeit des Auftraggebers (z.B. Spezifikationen, Zugangsdaten, Hardware) verlängern die Lieferzeit entsprechend.
§ 5a Vorgeflashte Hardware-Module (Ausnahme)
Der Anbieter verkauft grundsätzlich keine Hardware. Im Einzelfall und nur nach individueller Vereinbarung kann ein vorprogrammiertes ESP32/ESP8266-Modul mitgeliefert werden, sofern der Auftraggeber nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Firmware selbst auf eigene Hardware aufzuspielen.
Für solche Module gilt:
- Es handelt sich um Eigenbau- bzw. Bastel-Module ohne eigene CE-Konformitätsbewertung des Anbieters. Verwendet werden handels- übliche Mikrocontroller-Boards der jeweiligen Hersteller; eine über die herstellerseitigen Konformitätserklärungen hinausgehende Zertifizierung erfolgt nicht.
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und nicht für sicherheitskritische, medizinische oder betrieblich kritische Anwendungen.
- Akkus, Batterien oder Lithium-/LiFePO4-Zellen werden grundsätzlich nicht versandt.
- Versand erfolgt als versichertes Päckchen oder Paket innerhalb Deutschlands; Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
- Bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln; eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen.
§ 5b Beratungsleistungen
Beratungsleistungen (z.B. zu Smart-Home-Architektur, Sensor-Auswahl, Hardware-Empfehlungen, IT-Themen) werden nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht. Der Anbieter schuldet eine sachkundige Empfehlung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
Beratungen erstrecken sich nicht auf sicherheitskritische Auslegung (z.B. Brandschutz, Personenschutz, Notfallsysteme, medizinische Anwendungen). Die Umsetzung von Beratungsempfehlungen liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers; gesetzliche Pflichten zur Hinzuziehung von Fachpersonal (z.B. Elektrofachkraft, qualifizierter Sachverständiger) bleiben unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Mehraufwand, der durch fehlende oder fehlerhafte Zuarbeit entsteht, kann gesondert berechnet werden.
§ 7 Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachte Leistung der vereinbarten Beschreibung entspricht. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Anbieter zunächst nachbessern. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe begründete Mängel schriftlich anzeigt. Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, begründen keinen Mangel und können als neuer Auftrag berechnet werden.
Die Gewährleistung umfasst nicht: Mängel, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstanden sind; Kompatibilitätsprobleme mit nicht vereinbarter Hard- oder Software; normale Abnutzung bei Hardware-Projekten.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Hardware-Komponenten des Auftraggebers, durch unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme der erstellten Software durch den Auftraggeber oder durch den Betrieb in einer nicht vereinbarten Umgebung entstehen. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf den von ihm erstellten Code und dessen dokumentierte Funktionalität.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Firmware, Quellcode, Konfigurationen, Dokumentation) für den vereinbarten Zweck.
Das Urheberrecht verbleibt beim Anbieter. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Weiterverwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, sofern nicht anders vereinbart.
Soweit die erbrachten Leistungen auf Open-Source-Komponenten basieren (z.B. Arduino-Bibliotheken, ESPHome, RadioLib), gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten (z.B. MIT, GPL, LGPL). Der Anbieter weist den Auftraggeber auf die verwendeten Open-Source-Lizenzen in der Dokumentation hin.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verbrauchers dem entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: April 2026